Frage:
Wie lange darf man mit 14 eigentlich in clubs und diskos bleiben,oder darf man dass generell erst ab 16???
Hasilein
2007-09-21 09:03:59 UTC
Wie lange darf man mit 14 eigentlich in clubs und diskos bleiben,oder darf man dass generell erst ab 16???
Zehn antworten:
2007-09-21 09:12:29 UTC
Also ich hab das mal kurz nachgeguckt und kannst dir ja auch am besten mal selbst anschauen, also gut sieht's nich aus...http://www.jugendgesetz.li/content/jugendschutz.pdf
2007-09-21 09:16:15 UTC
§ 4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet

werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet

oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk

einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer

personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5

Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten

Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in

vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer

personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und

Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16Jahren längstens bis 24 Uhr

gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter

16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten

Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der

Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
2007-09-21 09:16:01 UTC
Mit 14 darfst Du generell nur zum Tanztee im Gemeindezentrum unter Aufsicht des Pastors...
2007-09-21 23:24:37 UTC
Was hast Du mit 14 in Discos verloren?
michaela
2007-09-21 11:19:06 UTC
Ab 16 bis 22.00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten



14 eh nur mit erziehungsberechtigten

oder dein freund ist schon 18 und hat die schriftliche genehmigung deiner eltern
kuschilein
2007-09-21 11:09:39 UTC
Ab 14 gar nicht - mit 16 bis maximal 24h.
Skyline
2007-09-21 09:17:41 UTC
Das mit der "Berechtigung" der Eltern möchte ich gerne noch ergänzen.

1. Gilt ist diese Berechtigung eine übertragung des Sorgerechts auf eine volljährige Begleitperson, sprich jemand der min. 18 ist, muss dabei sein und trägt die Verantwortung für dich

und 2. lassen die meistens Clubs solche Bescheinigungen erst ab 16 oft auch garnicht gelten.
113102
2007-09-21 09:16:44 UTC
Bei uns kommst Du unter 16 in keine Clubs. Nicht ein mal, wenn die eigenen Eltern als Begleitperson dabei sind. Zwischen 16 und 18 mußt Du Deinen Ausweiß abgeben und um Null Uhr ist Sense.

Bei Tanzveranstaltungen ist es anders. Da kommt man mit Begleitperson rein.
Wuastraddöööö
2007-09-21 09:14:57 UTC
mit 14 gar nicht!

Mit 16 darf man bis 24h in Diskotheken und Kneipen bleiben. Wenn man in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist oder diese Bescheinigung von den Eltern hat, darf man so lange bleiben wie man will.

Mit 18 dann sowieso.
Lady C
2007-09-22 09:44:40 UTC
Mit 14 haste dort noch nichts verloren,ab 16 glaub ich auch nur in Discotheken mit ausweisabgabe und in Clubs, ab 18 Jahren.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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